
Das Landgericht Hamburg hat heute der Klage auf Unterlassung der Zeitschrift
BUNTE gegen die Illustrierte Stern voll entsprochen. Der Stern hatte in einem Artikel in Ausgabe 09/2010 durch tendenziöse Formulierungen den Eindruck erweckt, BUNTE wäre über angebliche unlautere und nicht journalistische Recherchemethoden der von ihr beauftragten Bild- und Presseagentur CMK informiert gewesen. Dies hatte die BUNTE-Chefredaktion entschieden zurückgewiesen und
juristische Schritte gegen diese Behauptung eingeleitet. BUNTE-Chefredakteurin Patricia Riekel: "Damit hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass der STERN seine Diffamierungen gegenüber BUNTE nicht wiederholen darf. Der STERN ist in allen Klagepunkten unterlegen, weil er seine diffamierenden Behauptungen nicht beweisen konnte. Durch den rechtswidrigen Stern- Artikel hat ein Wettbewerber vorsätzlich großen Schaden angerichtet."