
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger
VDZ, Wolfgang Fürstner, hat in einem Gastbeitrag in der ZEIT (16.3.2011) erneut die Notwendigkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger unterstrichen.
„Als die Verlagshäuser vor eineinhalb Jahrzehnten begannen, ihre Inhalte ins Netz zu stellen, ahnten sie nicht, welche Dimension die unberechtigte gewerbliche Verwendung ihrer Inhalte einmal haben würde“, so Fürstner. Immer mehr gewerbliche Anbieter, zum Beispiel Suchmaschinen, nutzten systematisch die Inhalte der Verlage, um Gewinn zu erzielen, ohne dass die Verlage daran beteiligt würden.
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