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20. August 2010 - 12:30
Aus dem Vorstand

Bunte vs. Stern

Vor dem Landgericht Hamburg wurde heute die Klage auf Unterlassung der Zeitschrift BUNTE gegen die Illustrierte Stern verhandelt. Das Gericht folgte dabei der BUNTE-Auffassung, dass in der Stern-Berichterstattung der Eindruck erweckt werde, BUNTE habe von der angeblichen Vorgehensweise der Berliner Foto- und Presseagentur CMK gewusst. Der Stern hatte in einem Artikel in Ausgabe 09/10 geschrieben, BUNTE wäre über vermeintlich unlautere und nicht journalistische Recherchemethoden informiert gewesen. Dies hatte die BUNTE-Chefredaktion entschieden zurückgewiesen und juristische Schritte gegen diese Behauptung eingeleitet. CMK wurde von BUNTE mit journalistischer Fotorecherche beauftragt.

Am 22. Oktober 2010 entscheidet das Landgericht Hamburg, ob es eine Beweisaufnahme geben und wer als Zeuge in der Angelegenheit vernommen wird.

„Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis der heutigen Verhandlung. Die Beweislast liegt nun beim Stern. Wir rechnen damit, dass am 22. Oktober über eine Beweisaufnahme entscheiden wird, bei der das Ergebnis sein wird, dass die Vorwürfe gegen BUNTE unberechtigt sind“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Stefan Söder von der Kanzlei Prof. Schweizer, die BUNTE vertritt.
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