
Die Überprüfung der Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender ist nach mehrmonatiger Beratung als beendet erklärt worden. Sie ist nach dem zwölften Rundfunkstaatsvertrags nötig, da die Legitimität der öffentlich-rechtlichen Online-Angebote im Zuge eines Drei-Stufen-Test überprüft werden muss. Allerdings stößt das Resultat bei den Zeitschriftenverlagen auf breite Kritik: „Das Ergebnis demonstriert deutlich, dass es für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland bislang keine Grenze und kein Korrektiv gibt – weder formal, noch inhaltlich, noch politisch. Vor allem ist es skandalös, dass die Gremien das gesetzliche Verbot sendungsunabhängiger Online-Presse komplett ignorieren“, so Hubert Burda, Präsident des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger. Mehr dazu in der
Pressemitteilung des VDZ.